Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Teilnehmer an meinem E-Mail-Infoservice,
auf diesem Wege informiere ich Sie gerne über das heute im Bundestag beschlossene Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz.
Mit diesem umfangreichen Gesetzespaket, für das wir
als Union schon seit Längerem gekämpft haben, ist es uns nun gelungen,
die falschen Anreizfaktoren im Asylrecht deutlich zu reduzieren. Es ist
die bedeutendste Asylrechtsreform seit den
1990er Jahren.
1. Drei neue sichere Herkunftsstaaten: Albanien, Kosovo und Montenegro
Alle Westbalkanländer sind jetzt als „sichere
Herkunftsstaaten“ eingestuft. Dadurch reduzieren wir den Anreiz für
nicht schutzbedürftige Personen einen Asylantrag in Deutschland zu
stellen wesentlich.
2. Aufenthalt in Erstaufnahmeeinrichtungen bis zum Verfahrensabschluss
Darüber hinaus werden Personen, die aus einem
sicheren Herkunftsstaat kommen, künftig bis zum Ende ihres Verfahrens in
der Erstaufnahmeeinrichtung bleiben. Die Finanzleistungen werden
ebenfalls gekürzt. Das sind sehr harte Maßnahmen, doch
damit senden wir ein ganz eindeutiges Signal:
Wer offensichtlich keinen Schutz braucht und
gleichwohl einen Antrag auf Asyl stellt, hat in Deutschland nichts zu
erwarten, außer der Abschiebung nach einem Aufenthalt in einer
Erstaufnahmeeinrichtung. Gerade in den Rot-Grün regierten
Ländern muss noch an vielen einzelnen Stellschrauben gedreht werden, um
weitere Verbesserungen zu erreichen.
3. Finanzielle Unterstützung der Länder und Kommunen
Zudem wird auch der Bund mit seiner ganzen
finanziellen Kraft an der Lösung der Flüchtlingsfrage arbeiten. Der Bund
entlastet die Länder für dieses Jahr mit insgesamt 2 Milliarden Euro
und stellt für 2016 rund weitere 3,7 Milliarden Euro
zur Verfügung. Entscheidend ist an dieser Stelle, dass wir die Probleme
ohne Neuverschuldung in den Griff bekommen werden.
Mit den besten Grüßen aus Berlin
Ihr Peter Bleser, MdB
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