Donnerstag, 15. Oktober 2015

Gesetzespaket Asylverfahren - E-Mail-Infoservice aus Berlin

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Teilnehmer an meinem E-Mail-Infoservice,

auf diesem Wege informiere ich Sie gerne über das heute im Bundestag beschlossene Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz.  

Mit diesem umfangreichen Gesetzespaket, für das wir als Union schon seit Längerem gekämpft haben, ist es uns nun gelungen, die falschen Anreizfaktoren im Asylrecht deutlich zu reduzieren. Es ist die bedeutendste Asylrechtsreform seit den 1990er Jahren.

1. Drei neue sichere Herkunftsstaaten: Albanien, Kosovo und Montenegro
Alle Westbalkanländer sind jetzt als „sichere Herkunftsstaaten“ eingestuft. Dadurch reduzieren wir den Anreiz für nicht schutzbedürftige Personen einen Asylantrag in Deutschland zu stellen wesentlich.

2. Aufenthalt in Erstaufnahmeeinrichtungen bis zum Verfahrensabschluss
Darüber hinaus werden Personen, die aus einem sicheren Herkunftsstaat kommen, künftig bis zum Ende ihres Verfahrens in der Erstaufnahmeeinrichtung bleiben. Die Finanzleistungen werden ebenfalls gekürzt. Das sind sehr harte Maßnahmen, doch damit senden wir ein ganz eindeutiges Signal:
Wer offensichtlich keinen Schutz braucht und gleichwohl einen Antrag auf Asyl stellt, hat in Deutschland nichts zu erwarten, außer der Abschiebung nach einem Aufenthalt in einer Erstaufnahmeeinrichtung. Gerade in den Rot-Grün regierten Ländern muss noch an vielen einzelnen Stellschrauben gedreht werden, um weitere Verbesserungen zu erreichen.

3. Finanzielle Unterstützung der Länder und Kommunen
Zudem wird auch der Bund mit seiner ganzen finanziellen Kraft an der Lösung der Flüchtlingsfrage arbeiten. Der Bund entlastet die Länder für dieses Jahr mit insgesamt 2 Milliarden Euro und stellt für 2016 rund weitere 3,7 Milliarden Euro zur Verfügung. Entscheidend ist an dieser Stelle, dass wir die Probleme ohne Neuverschuldung in den Griff bekommen werden.

Mit den besten Grüßen aus Berlin

Ihr Peter Bleser, MdB

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