Donnerstag, 4. März 2021

Der Weg aus dem Lockdown - das haben Bund und Länder beschlossen

Es war die bislang längste Sitzung von Bund und Ländern im Kampf gegen die Corona-Pandemie: Fast neun Stunden berieten Kanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten weitere Schritte. Am Ende wird der Lockdown verlängert - doch zugleich gibt es einen Pfad für Lockerungen. Schließlich vereinbaren die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder folgende Regelungen:

Impfen

  • Ab Ende März/Anfang April werden Haus- und Fachärzte in die Impfkampagne eingebunden. Impfzentren und mobile Impfteams werden ab April kontinuierlich mit der gleichen Menge Impfdosen wöchentlich beliefert. Die Priorisierung der Impfverordnung gilt auch für die Impfungen in den Arztpraxen als Grundlage. Die tatsächliche Entscheidung der Priorisierung erfolgt nach jeweiliger ärztlicher Einschätzung.
  • Der Einsatz von Betriebsärzten wird im Laufe des zweiten Quartals verstärkt. Um möglichst vielen Bürgern ein Impfangebot machen zu können, sollen die für die Zweitimpfung zurückgehaltenen Dosen deutlich reduziert und die zulässigen Intervalle zwischen erster und zweiter Impfung möglichst ausgeschöpft werden.

Tests

  • Für den Schulbetrieb und die Kinderbetreuung stellen die Länder sicher, dass Lehrern und Erziehern sowie allen Schülern pro Präsenzwoche mindestens ein kostenloser Schnelltest angeboten wird.
  • Unternehmen sollen ihren in Präsenz Beschäftigten pro Woche mindestens einen kostenlosen Schnelltest anbieten.
  • Allen asymptomatischen Bürgern wird mindestens einmal pro Woche ein kostenloser Schnelltest ermöglicht. Die Kosten übernimmt ab dem 8. März der Bund.

Lockdown

Die bestehenden Beschlüsse bleiben gültig. Die Länder werden ihre Verordnungen anpassen und bis zum 28. März 2021 verlängern.

Treffen

  • Ab 8. März dürfen wieder zwei Haushalte, jedoch maximal fünf Personen - Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt -, zusammenkommen
  • Paare gelten als ein Haushalt
  • In Regionen mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von unter 35 können die Möglichkeiten zu privaten Zusammenkünften auf drei Haushalte mit zusammen maximal zehn Personen erweitert werden.

Steigt die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen in einem Bundesland oder einer Region auf über 100, treten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag die Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben, wieder in Kraft (Notbremse).

Öffnungsschritte


https://www.n-tv.de/politik/Das-haben-Bund-und-Laender-beschlossen-article22400722.html

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