Sonntag, 5. Juni 2011

Aufstellung Bebauungsplan „In der Lahm“


Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Gemünden hat am 04.04.2011 die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Neuausweisung von gewerblichen Bauflächen einschließlich der Nutzung für Einzelhandel beschlossen. Die Fläche liegt nördlich der Landesstraße 162 und führt die vorhandene Bebauung in östliche Richtung entlang des Lametbaches fort.

Konkret sind folgende Grundstücke in der Gemarkung Gemünden durch die Planung betroffen:
Flur 4 Flurstücke 43, 44/3 und 51/4 (L 162, teilweise) sowie Flur 6 Flurstücke 6/3 und 68/10 (L 162, teilweise).
Das Plangebiet ist aus der obigen Übersichtskarte ersichtlich. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „In der Lahm“. Diese Bekanntmachung erfolgt gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB).

Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Der Entwurf des Bebauungsplanes „In der Lahm“ der Ortsgemeinde Gemünden liegt mit der Begründung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 20. Mai 2011 bis einschließlich 20. Juni 2011 während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchberg (Hunsrück), Marktplatz 5, 55481 Kirchberg (Hunsrück), Zimmer 418, öffentlich aus.

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